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Das Mission Statement der ÖROK

Was möchten wir als ÖROK mit dem ÖREK 2030 erreichen?

Die ÖROK als gemeinsame Trägerorganisation

Die ÖROK ist die von uns als Bund, Länder, Städte, Gemeinden sowie Wirtschafts- und Sozialpartner:innen gemeinsam getragene Einrichtung zur Koordination der Raumentwicklung in Österreich.

Wir sehen die ÖROK als die Organisation zur Koordination raumbezogener Handlungen in Österreich.

Wir arbeiten in der ÖROK über alle Ebenen des Staates und Fachbereiche hinweg bereits seit 50 Jahren erfolgreich zusammen und nehmen uns das ausdrücklich auch für die nächsten zehn Jahre vor. Das ÖREK 2030 leitet unsere Tätigkeiten im Bereich der Raumentwicklung.

Das ÖREK 2030 als Strategie für eine „Raumentwicklung im Wandel“

Das ÖREK 2030 steht unter dem Leitmotiv „Raum für Wandel“.

Wir leisten mit dem ÖREK 2030 einen ambitionierten Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise – insbesondere für den erfolgskritischen Zeitraum bis 2030 – sowie zum Erhalt der natürlichen Ressourcen und ihrer Vielfalt. Die zentrale Herausforderung für die Raumentwicklung der Zukunft ist der Wandel zu einer nachhaltigen postfossilen Gesellschaft und Wirtschaft mit einer hohen Lebensqualität sowie gleichwertigen Lebensbedingungen für alle Räume. Dem wollen wir uns gemeinsam stellen. Zu diesen Herausforderungen zählen auch die Beiträge der Raumplanung zur Energie- und Mobilitätswende.

Wir vereinbaren mit dem ÖREK 2030 eine zukunftsgerichtete, positive und stärkende gemeinsame Strategie. Wir definieren die Arbeitsaufträge zur Bewältigung der Herausforderungen und bekennen uns zu einer kooperativen Umsetzung.

Das ÖREK 2030 als Leitbild für die räumliche Entwicklung

Das ÖREK 2030 hält unsere gemeinsamen Grundsätze und Ziele für die Raumentwicklung in Österreich fest.

Wir verstehen das ÖREK 2030 als unser gemeinsames Leitbild für die räumliche Entwicklung in Österreich.

Wir vereinbaren, unser Handeln in der Raumentwicklung entlang dieses Leitbildes mit den drei übergeordneten Grundsätzen „Klimaverträgliche und nachhaltige Raumentwicklung“, „Gemeinwohlorientierte Raumentwicklung“ und „Gerechte Raumentwicklung“ und den daraus abgeleiteten räumlichen Zielen auszurichten.

Das ÖREK 2030 als Handlungsprogramm für die Umsetzung

Mit dem ÖREK 2030 beschließen wir ein gemeinsames Handlungsprogramm.

Wir vereinbaren mit dem ÖREK 2030 auf Basis des Handlungsprogramms prioritäre Themen und Umsetzungspakte, die wir in den nächsten zehn Jahren umsetzen.

Wir vertrauen dabei auf die Unterstützung durch die ÖROK-Geschäftsstelle, die uns als Koordinations- und Netzwerkstelle bei unseren Aufgaben professionell begleitet.

Das ÖREK 2030 als Orientierung nach innen

Das ÖREK 2030 richtet sich als gemeinsames Leitbild für die räumliche Entwicklung an alle Mitglieder der ÖROK.

Wir bekennen uns dazu, die Handlungsaufträge des ÖREK 2030 als Richtschnur für die raumbezogenen Aktivitäten in unseren Verwaltungen, nachgelagerten Institutionen und Einflussbereichen im eigenen Wirkungsbereich heranzuziehen.

Wir bekräftigen die gemeinsame Umsetzung der Handlungsaufträge des ÖREKs über die ÖREK-Partnerschaften sowie unser Wirken in den ÖROK-Gremien.

Das ÖREK 2030 als Orientierung nach außen

Das ÖREK 2030 richtet sich darüber hinaus an alle Akteur:innen, die in der räumlichen Entwicklung tätig sind.

Das ÖREK 2030 hält die wesentlichsten Grundsätze, Ziele und Handlungsaufträge der Raumentwicklung für die nächsten zehn Jahre fest.

Wir laden alle weiteren Akteur:innen der Raumentwicklung – Planer:innen, Lehrende an Universitäten oder Schulen, Forscher:innen, Betriebe, Unternehmen, Bürger:innen – ein, sich am ÖREK zu orientieren und an der Umsetzung seiner Ziele und Handlungsaufträge mitzuwirken!

Das ÖREK 2030 als zugängliches und transparentes Dokument

Das ÖREK 2030 unterstützt Transparenz, Zugänglichkeit und Einbeziehung.

Wir stellen sicher, dass die Dokumente des ÖREK 2030 sowie seine Umsetzung öffentlich und barrierefrei zur Verfügung stehen und laden ausdrücklich zum weiteren offenen Diskurs – zu seinen Inhalten und zu seiner Umsetzung – ein.

Wir sehen eine transparente Evaluierung des Dokuments und seiner Umsetzungsschritte zur Halbzeit seiner Wirkungsdauer sowie im Zuge der Erstellung der Raumordnungsberichte – ganz im Sinne eines lebenden Dokumentes – vor. Das soll die die stetige Weiterentwicklung und „Transformation“ seiner Inhalte unterstützen.