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Die Klimawandelanpassung durch Raumentwicklung und Raumordnung unterstützen 

PUNKT 6

Dürren, Starkniederschläge, Stürme, Hitzeperioden oder schneearme Winter zeigen die Präsenz der Klimakrise. Österreich ist als Binnenland mit einer alpinen Topografie stark betroffen. Die Risiken von Naturgefahren sind besonders hoch und die wirtschaftliche Betroffenheit ist vor allem im Wintertourismus sehr ausgeprägt. Wetter- und klimabedingte Schäden kosten aktuell zumindest 2 Milliarden Euro pro Jahr. Bis 2030 wird ein Anstieg allein der wetter- und klimabedingten Schäden auf 3–6 Milliarden Euro, bis 2050 auf 6–12 Milliarden Euro prognostiziert (Steininger et al 2020). 

Neue Gefahren und Risiken ergeben sich durch den steigenden Siedlungsdruck in immer dichter besiedelten Dauersiedlungsräumen und dem damit verbundenen Vordringen in die bisher der Natur vorbehaltenen Räume. Aber auch die klimaresiliente Sicherheit von Infrastrukturanlagen für Verkehr und Energieversorgung außerhalb der Siedlungsräume stellt eine wachsende Herausforderung dar. Die Klimakrise verändert darüber hinaus die Wahrscheinlichkeiten des Eintretens von Katastrophen-ereignissen. Der vorausschauende Umgang mit Restrisiken gewinnt mit fortschreitendem Klimawandel an Relevanz und Dringlichkeit. Die Praxis der Rücknahme von Gefahrenzonenplänen und Widmungsbeschränkungen in baulich vor Gefahren geschützten Zonen führt zu Schadenspotenzialen im Überlast- oder Versagensfall von Schutzmaßnahmen. Es besteht daher der dringende Bedarf eines integralen Risikomanagements, um einen systematischen Umgang mit den verschiedenen Arten von Naturgefahren und deren Risiken zu ermöglichen.

Die „Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (BMNT 2017) adressiert die Raumentwicklung und Raumordnung als wichtige Komponenten am Weg zu einer verbesserten Klimaresilienz. Klimawandelanpassung ist dabei ein flächendeckender Auftrag. Hochwasser, Hitze, Waldbrände oder Sturmereignisse betreffen städtische Regionen gleichermaßen wie ländliche Regionen, Siedlungsgebiete genauso wie Grün- und Freiräume.

Eine klimawandelangepasste Raumentwicklung und Raumordnung muss dazu beitragen, Boden und Wasser als Lebensgrundlagen zu sichern. Des Weiteren sind die Funktion und Qualität von Frei-, Grün- und öffentlichen Aufenthaltsräumen auch bei höheren Temperaturen zu gewährleisten und die zunehmenden Risiken durch Naturgefahren und weitere Gefahren des Klimawandels (z.B. Hitzestress insbesondere in urbanen Gebieten) durch präventive Raumplanung einzugrenzen.

Folgende Kernmaßnahmen und Arbeitsformate werden zur Umsetzung vorgeschlagen: 

  • Sektor- bzw. fachübergreifende und österreichweit standardisierte Erhebung von raumbezogenen Daten und Planungsgrundlagen sowie die Definition von Sicherheitsniveaus, wie das im Rahmen der ÖROK-Empfehlungen Nr. 57 und 54 beschlossen wurde, nach Maßgabe der länder- und regionsspezifischen Gegebenheiten umsetzen.
  • Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften „Risikomanagement für gravitative Naturgefahren“ sowie „Risikomanagment Hochwasser“ zusammenführen. Den Handlungsbedarf für die Anpassung bzw. Neuaufnahme von Zielen und Vorgaben in den Raumordnungsgesetzen der Länder konkretisieren sowie mit Bundesgesetzen (z.B. Forstrecht) abstimmen und harmonisieren.

Folgende unterstützende Maßnahmen und Arbeitsformate können zur Umsetzung beitragen:

  • Empfehlungen und Hilfestellungen für Verfahren und Prozesse zum Risiko-Governance entwickeln.
  • Vorgaben und Richtlinien in der Raumordnung zu Trinkwasserschutz und Wasserversorgung österreichweit unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels (Zunahme von Dürre- und Trockenheitsperioden, verringerte Grundwasserneubildung, Starkniederschläge und kleinräumige Überflutungen, Verunreinigung von Wasserspendern, Verschärfung von Wassernutzungskonflikten) abstimmen und vereinheitlichen.
  • Empfehlungen und Grundlagen für ein nachhaltiges (ökosystembasiertes) Regenwassermanagement ausarbeiten und Möglichkeiten zur Umsetzung von gemeinschaftlichen Anlagen in der z.B. Bebauungsplanung aufzeigen (ev. in Verbindung mit einer bereits für weitere Handlungsaufträge zu prüfenden ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Freiraumentwicklung, Ressourcenschutz und Klimawandel“).
  • Bundesländerübergreifende Infrastruktur(-planungs-)korridore klimaresilient planen und in nationalen Plänen und Programmen sowie durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichern (z.B. Energieübertragungsnetze).
  • Weitere klimainduzierte Gefahren prüfen und ökosystembasierte Anpassungserfordernisse schärfen (vgl. Ziele zur Freiraumsicherung – Hochwasserrückhalt). Raumbezogene Daten und Grundlagen erarbeiten und in bestehende Regelungssysteme implementieren.
  • Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit umsetzen.
  • Räumlich differenzierte gesamtösterreichische Untersuchungen zu Klimafolgenrisiken (Auswirkungen der Klimaänderung auf räumlich-soziale Systeme) und Transformationsrisiken (Auswirkungen von klimapolitischen Maßnahmen zur Dekarbonisierung auf Räume und soziale Gruppen) vornehmen und Handlungsmöglichkeiten herausarbeiten.
  • Räumlich relevante Fragen der Klimagerechtigkeit aufzeigen und untersuchen.