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Government und Governance als Querschnittsthema integrieren

PUNKT 10

Entscheidend für den Erfolg des ÖREK 2030 und die gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit im weiteren Sinne sind neben den Strategie-Inhalten die Umsetzungsprozesse. Diese sind auf gut funktionierende Government- und Governance-Regelungen angewiesen. Die Government-Rahmenbedingungen (Gesetze, Steuern, rechtliche Zuständigkeiten, politische Strukturen usw.) bilden die wesentliche Grundlage für das Erreichen der inhaltlichen Ziele des ÖREK. Governance kann unterstützend wirksam werden, wenn die beteiligten Akteur:innen eine positive Grundhaltung gegenüber dem Kooperations-Gedanken einnehmen. Des Weiteren, wenn ausreichende Ressourcen und ein gewisses „Governance-Knowhow“ für die geeignete Gestaltung von Strukturen und Prozessen zur Verfügung stehen.
Wenn gesetzliche Rahmenbedingungen das Erreichen der ÖREK-Ziele erschweren oder diesen Zielen gar entgegenstehen, kann das durch eine noch so gute Governance nicht kompensiert werden.

Eine gut funktionierende Governance ist für die Umsetzung des ÖREK 2030 von großer Bedeutung. Die inhaltlichen übergeordneten Grundsätze der Nachhaltigkeit, der Gemeinwohlorientierung und Gerechtigkeit erfordern für die konkrete Ausgestaltung von Abwägungs- und Aushandlungsprozessen. Auch die unterschiedliche regionale und räumliche Betroffenheit durch den Wandel sowie die Verschiedenheit der regionalen Potenziale für die Gestaltung der nötigen Transformation erfordern ein Zusammenspiel übergeordneter Strategien. Die Umsetzung muss an die regionalen und lokalen Gegebenheiten angepasst sein.

Für die Weiterentwicklung der vertikalen und horizontalen Governance spielt die Mitwirkung an europäischen Strategien und Prozessen der Raumentwicklung eine wichtige Rolle. Einerseits geht es darum, raumrelevante österreichische Interessen zu formulieren und in die verschiedenen grenzüberschreitenden und transnationalen Prozesse einzuspielen. Andererseits liefern die europäischen Strategien und Prozesse wichtige Impulse, die strategisch gebündelt und in die Planungen auf Bundes-, Landes-, Regions- und lokaler Ebene integriert werden sollen. 

Da in Österreich eine Rahmengesetzgebung des Bundes bzw. eine koordinierende Bundes-Raumordnung fehlt, ist eine intensive Abstimmung zwischen räumlichen und sektoralen Planungen umso wichtiger. Es geht einerseits darum, räumliche Ziele durch eine Prüfung der Raumwirksamkeit sektoraler Strategien und Planungen frühzeitig zu integrieren. Andererseits sind sektor-politische Anliegen in die Pläne und Verfahren der Raumentwicklung und Raumordnung aufzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist die Abstimmung zwischen Sektorzielen, räumlichen Zielen und Zielen für den Klima- und Biodiversitätsschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel. 

Neben diesen Aspekten der horizontalen Governance ist auch die vertikale Koordination und Abstimmung zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften vom Bund bis zu den Gemeinden von großer Bedeutung für eine funktionierende räumliche Entwicklung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der (stadt-)regionalen Handlungsebene. Sie war raumordnungsrechtlich und institutionell über lange Zeit schwach ausgestattet, hat im letzten Jahrzehnt jedoch stark an Bedeutung gewonnen und sich im Zuge dessen stärker professionalisiert. Die aktuellen Herausforderungen in der Raumentwicklung können immer weniger auf der lokalen Ebene bewältigt werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass Gemeindekooperationen und die (stadt-)regionale Handlungsebene auch zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und dementsprechend verankert und mit Ressourcen auszustatten sein werden. 

Die Komplexität der Herausforderungen nimmt zu, und die Veränderungsgeschwindigkeit ist groß. Deshalb braucht es neben vertikalen und horizontalen Abstimmungsmechanismen Information und Bewusstseinsbildung sowie geeignete Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft und die interessierte Öffentlichkeit. Dafür steht ein breites Repertoire an Methoden und Verfahren zur Verfügung. Wichtig ist, dass die öffentliche Hand Beteiligungsprozesse inhaltlich, organisatorisch und finanziell unterstützt. Durch die Beteiligung steigt zwar meist der Koordinationsaufwand, dafür sind die Ergebnisse meist tragfähiger und stellen eine wesentliche Erleichterung bei der späteren Umsetzung dar.

Für den Erfolg des ÖREK 2030 sind nicht nur grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen, horizontale und vertikale Abstimmungen sowie eine geeignete Öffentlichkeitsbeteiligung von großer Bedeutung. Auch eine wohlüberlegte Kommunikation raumplanerischer Themen ist wichtig. Wichtig sind dabei positive Frames und Narrative, die an der Alltagswelt der Menschen anknüpfen.

Für die Umsetzung der inhaltlichen Prioritäten (des Zehn-Punkte-Programms) spielen Aspekte der Governance und des Governments eine zentrale und erfolgskritische Rolle. 

Als Querschnittsaspekte sollen die folgenden Dimensionen in die inhaltliche Bearbeitung der Umsetzung integriert werden:

  • Mehrebenenzusammenarbeit Bund/Länder/Regionen;
  • Finanzen und Raumentwicklung;
  • Behandlung von Interessenkonflikten und Interessenabwägung;
  • Grenzüberschreitende und europäische Raumentwicklung;
  • Beteiligung von Systemen an Akteur:innen außerhalb der ÖROK;
  • Kommunikation und Bewusstseinsbildung.