Zum Hauptinhalt springen

Wie werden wir tätig: die ÖREK-Umsetzung

Die Verstärkung der Umsetzungsorientierung ist ein zentrales Anliegen des ÖREK 2030. Bereits im ÖREK 2011 wurde die Prozessorientierung als wesentliche Neuerung in Richtung Umsetzung eingeführt. Die ÖREK-Partnerschaften wurden als Möglichkeitsraum für eine themenspezifische partnerschaftliche und institutionenübergreifende Zusammenarbeit im Dienst der Umsetzung etabliert. Die Evaluierung des ÖREK 2011 hat bestätigt, dass sich diese ÖREK-Partnerschaften bewährt haben und daher als Element der Kooperation weiter fortgeführt werden sollen.

Mit dem ÖREK 2030 wird ein weiterer Schritt in diesem Sinn gesetzt. Das Zehn-Punkte-Programm schnürt die inhaltlich prioritären Maßnahmen auf Basis der 4 Säulen aus dem Kapitel 6 zu Themenpaketen. Diese Maßnahmen sollen in den nächsten zehn Jahren auf ÖROK-Ebene umgesetzt werden. Darüber hinaus können durch die Einführung von politisch beauftragten Umsetzungspakten zeitliche Prioritäten gesetzt, die Handlungsdynamik intensiviert und damit die Umsetzungsorientierung gestärkt werden. In der Folge können dadurch strategische Prioritätensetzungen ermöglicht und ÖROK-Beschlüsse herbeigeführt werden. Sie bilden den Kern der Umsetzung und fließen in das ÖROK-Arbeitsprogramm ein. 

Zehn Punkte für die Umsetzung

7.1

Die prioritären Themen sollen nach Maßgabe der Möglichkeiten durch Aktivitäten im eigenen Wirkungsbereich der ÖROK-Mitglieder (Bund, Länder, Gemeindebund, Städtebund, Sozialpartner:innen) unterstützt werden. Folgende zehn Punkte werden als prioritäre Themen mit dem Stand des Wissens zum Erstellungszeitpunkt des ÖREK 2030 festgelegt:

Die prioritären Themen des Zehn-Punkte-Programms sollen im Lauf des Umsetzungsprozesses ca. alle drei Jahre im Zuge eines Monitoringprozesses einer Überprüfung auf Aktualität unterzogen und danach gegebenenfalls adaptiert werden. Dabei sollen nach Maßgabe der Möglichkeiten auch raumtypenspezifische Aspekte berücksichtigt werden.

Den prioritären Themen des Zehn-Punkte-Programms werden Arbeitsformate und Maßnahmen aus allen Säulen des Handlungsprogramms zugeordnet, um so Synergien zur Erreichung der ÖREK-Ziele bestmöglich ausschöpfen zu können. Dabei wird unterschieden zwischen: 

  • Kernmaßnahmen: Maßnahmen, die zum jeweiligen prioritären Thema im Rahmen der ÖROK bearbeitet werden sollen;
  • unterstützende Maßnahmen: Maßnahmen, die nach Maßgabe der Ressourcen flexibel mit den Kernmaßnahmen kombiniert werden und auch von einzelnen ÖROK-Mitgliedern übernommen werden können.

Die endgültige Auswahl und Kombination von Kernmaßnahmen und unterstützenden Maßnahmen erfolgt im Zuge des Umsetzungsprozesses. Die prioritären Themen des Zehn-Punkte-Programms werden im Folgenden porträtiert.

ÖREK-Umsetzungspakte

7.2

ÖREK-Umsetzungspakte sind ein Instrument zur Erhöhung der Wirkungsorientierung des ÖREK 2030. Sie werden mit einem dezidierten politischen Arbeitsauftrag der ÖROK versehen. Für die dreijährigen Arbeitsprogramme der ÖROK wird eine begrenzte Zahl an Umsetzungspakten vorgesehen, die an die Arbeitskapazitäten und Ressourcen der beteiligten Institutionen angepasst ist. Das erfordert eine Priorisierung innerhalb der prioritären Themen (des Zehn-Punkte-Programms). Träger der Umsetzungspakte ist der Ständige Unterausschuss der ÖROK. Die Vorbereitung der Beschlussfassung in der Stellvertreter:innenkommission und in der politischen ÖROK sowie die Federführung bei der Bearbeitung der Umsetzungspakte (Leadership) erfolgt von ÖROK-Partner:innen aus dem Mitgliederkreis des Ständigen Unterausschusses, die sich dazu bereiterklären und die von der Stellvertreter:innenkommission und vom Ständigen Unterausschuss dafür ein Mandat übertragen bekommen. Die ÖROK-Geschäftsstelle unterstützt die Bearbeitung der Umsetzungspakte organisatorisch und administrativ. 

Arbeitsformate und Maßnahmen auf ÖROK-Ebene

7.3

Zur Umsetzung des ÖREK 2030 stehen folgende Arbeitsformate zur Verfügung:

  • Der Ständige Unterausschuss (StUA) ist das Gremium, das den Umsetzungsprozess von institutionenübergreifenden Maßnahmen und Arbeitsformaten des ÖREK leitet.
  • Der Unterausschuss für Regionalwirtschaft ist das Gremium, das bei regionalwirtschaftlich relevanten Inhalten einbezogen werden kann.
  • ÖREK-Partnerschaften bilden ein wesentliches Element bei der Umsetzung des ÖREK. Sie werden von ÖROK-Partner:innen initiiert und vom Ständigen Unterausschuss oder dem Unterausschuss Regionalwirtschaft fachlich und von den politischen Vertreter:innen der jeweiligen Partner:innen politisch legitimiert. ÖREK-Partnerschaften arbeiten zeitlich befristet auf Basis des „Leitfadens zur Umsetzung von ÖREK-Partnerschaften“. In der Evaluierung des ÖREK 2011 wurde eine Fortführung des Formats der ÖREK-Partnerschaften unbedingt empfohlen. Aus Basis der Empfehlungen der Evaluierung sollen folgende Punkte zukünftig stärker berücksichtigt werden:
  • frühzeitig ein politisches Mandat für die Unterstützung und Teilnahme an der Partnerschaft einholen;
  • auf eine stärkere Einbindung des Ständigen Unterausschusses achten;
  • die Einbeziehung der regionalen Ebene und weiterer Zielgruppen (z.B. Stakeholder:innen, Wissenschaft, organisierte Öffentlichkeit) verbessern;
  • den Diskurs mit der Fachöffentlichkeit aktiv stimulieren;
  • ein stärkeres Augenmerk auf die Verbreitung der Ergebnisse innerhalb der jeweiligen eigenen Institutionen legen;
  • Dissemination, Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit bereits im Entstehungsprozess mitdenken und entsprechende Ressourcen sichern;
  • eine Reflexion und ein Monitoring etwa drei Jahre nach Abschluss der Partnerschaft vorsehen, um den Stand der Umsetzung zu erheben, Umsetzungshindernisse zu erfassen und zu diskutieren, Lernprozesse zu reflektieren und Anpassungen von Empfehlungen vornehmen zu können. 
  • ÖREK-Plattformen sind ähnlich konzipiert wie die ÖREK-Partnerschaften, sie unterscheiden sich aber dadurch, dass sie keiner zeitlichen Befristung unterworfen sind. Sie gehen aus ÖREK-Partnerschaften hervor, benötigen ein entsprechendes Mandat des Ständigen Unterausschusses sowie eine Unterstützung durch Leadpartner:innen auf Bundes- und Landesebene.
  • ÖROK-Arbeitsgruppen können vom StUA eingesetzt werden, um spezifische Fragestellungen vertieft zu bearbeiten.

Als Maßnahmen sind jene Aktivitäten zu verstehen, die aus den Arbeitsformaten der ÖROK zu konkreten Ergebnisprodukten führen und die mit der laufenden Betreuung von Aufgaben zusammenhängen. Dazu zählen:

  • die Beauftragung und Veröffentlichung von Studien, Gutachten, Leitfäden sowie die Aufbereitung  von Ergebnissen der Arbeitsformate im Rahmen der ÖROK-Schriftenreihe;
  • Beiträge zu Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Ergebnissen der ÖREK-Partnerschaften;
  • die Ausarbeitung und Abstimmung von Empfehlungen der ÖROK;
  • die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Konzepte: z.B. ÖREK-Kommunikationsstrategie;
  • die Evaluierung und das Monitoring des ÖREK;
  • Beiträge zur Raumforschung, insbesondere durch Analysen und Prognosen und die Veröffentlichung entsprechender Informationen in den Raumordnungsberichten, im ÖROK-Atlas und auf der ÖROK-Homepage;
  • die Bereitstellung und Veröffentlichung von Daten aus ÖROK-Bearbeitungen (z.B. Prognosen, Güteklassen für öffentlichen Verkehr, Daten zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung);
  • die Organisation von Konferenzen, Fachveranstaltungen und Workshops als Elemente des Wissensmanagements, der Bewusstseinsbildung und der Vernetzung der Akteur:innen im Bereich der Raumentwicklung und Raumordnung.

Raumbeobachtung, Monitoring und Evaluierung

7.4

Zur Begleitung der Umsetzung des ÖREK im Kompetenzbereich der ÖROK selbst soll ein Monitoringkonzept zum ÖREK 2030 entwickelt werden. Darin sollen die Beobachtungsinhalte und -methoden für das inhaltliche Monitoring sowie die Beobachtung und Begleitung des Umsetzungsprozesses festgelegt werden. Zentrale Formate für die Durchführung des regelmäßigen Monitorings sind die Erstellung der dreijährigen Arbeitsprogramme der ÖROK und des dreijährig erscheinenden Raumordnungsberichts. Im Rahmen der Arbeitsprogramme der ÖROK können die Aktualität der Leitthemen überprüft und neue Umsetzungspakte auf den Weg gebracht werden.

Im Gegensatz zum Monitoring geht es bei der Evaluierung nicht nur darum die Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen und die Entwicklungen im Raum zu erfassen. Darüberhinaus geht es auch um die Frage der Wirkung des Raumentwicklungskonzepts bzw. um den Zusammenhang zwischen der Umsetzung des Raumentwicklungskonzepts und den beobachteten Wirkungen in Bezug auf die Grundsätze, die räumlichen Ziele und die Säulenziele. Eine Evaluierung ist etwa zur Hälfte der Laufzeit des ÖREK geplant. Für die Durchführung der Evaluierung soll ein Evaluierungskonzept erstellt werden, in dem die inhaltlichen Evaluierungsfragen und die Evaluierungsmethodik ausgearbeitet werden. Dabei sollen nach Maßgabe der Möglichkeiten auch raumtypenspezifische Aspekte berücksichtigt werden.

Das Raumbeobachtungs- und Rauminformationssystem der ÖROK stellt eine zentrale Quelle für die inhaltliche Bearbeitung auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen und für viele mit räumlichen Fragestellungen befassten Institutionen, Unternehmen und Personen dar.

Das System der Raumbeobachtung soll im Lichte der inhaltlichen Ausrichtung des ÖREK 2030 aktualisiert und weiterentwickelt werden. Die Raumbeobachtung soll unter Berücksichtigung der Ressourcen und organisatorischen Möglichkeiten der ÖROK-Geschäftsstelle weiterhin über den ÖROK-Atlas sowie die Raumordnungsberichte erfolgen. Ergänzend dazu soll zu ausgewählten Themenbereichen (z.B. Flächeninanspruchnahme, Güteklassen für öffentlichen Verkehr, Energieraumplanung, etc.) die Bereitstellung von vertiefenden Planungsgrundlagen durch die ÖROK geprüft werden.

Im Handlungsprogramm sind zahlreiche Vorschläge enthalten, in welche Richtung eine Weiterentwicklung erfolgen kann, um die Handlungsaufträge zu unterstützen und das Monitoring und die Evaluierung des ÖREK 2030 zu ermöglichen.