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Das Zusammenwirken von Government und Governance verbessern

ZIEL 2

Für die Umsetzung der oft ambitionierten inhaltlichen Ziele und Ansprüche, die in Strategien, Programmen und Planungen formuliert werden, sind sowohl gutes Government als auch gute Governance nötig. In beiden Bereichen besteht Verbesserungsbedarf, damit die Ziele des ÖREK 2030 erreicht werden können.

Ein sparsamerer Umgang mit Grund und Boden ist nur dann zu erreichen, wenn bestehende finanzrechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Steuersystem, Boden als Wertanlage, Wohnbauförderung, Pendlerpauschale) verändert werden. Auch in materienrechtlichen Bundesgesetzen sind räumliche Aspekte und Folgewirkungen stärker zu beachten.

Aspekte der Gemeinwohlorientierung und der Grundsatz einer gerechten Raumentwicklung und -ordnung sind gegenüber Eigentums- und Investitions-Interessen zu stärken. Dazu braucht es eine konsequente Anwendung bestehender oder auch den Einsatz neuer Instrumente, wie Baulandmobilisierung oder Planwertausgleich. Des Weiteren geht es darum, die Nähe zwischen Antragsteller:innen und Entscheidungsträger:innen auf der lokalen Ebene, die immer wieder zu fachlich unbefriedigenden Entscheidungen führt, zu reduzieren. Für die zunehmende Verlagerung von raumplanerischen Entscheidungen auf die juristische Ebene benötigen Gemeinden und betroffene Bürger:nnen stärkere Unterstützung.  

Ein besseres Zusammenwirken von Government und Governance erfordert auch ein verstärktes Augenmerk auf Governance-Prozesse. Gute Governance braucht zum einen Kooperationsbereitschaft, zum anderen erfordert sie ausreichende Ressourcen und ein gewisses Ausmaß an „Governance-Capacities“ mit klaren Strukturen und Prozessen sowie einer Vereinbarungskultur.  

Damit Governance-Prozesse besser gelingen können, sind rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa Bestimmungen des Finanzausgleichs und der Steuerhoheit oder steuerrechtliche Fragen, die Gemeindekooperationen erschweren, entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dort wo EU-rechtliche Rahmenbedingungen gemeindeübergreifende Kooperationen erschweren (z.B. wie bei der Mehrwertsteuerverrechnung zwischen Gemeinden), geht es darum, auf Lösungen auf EU-Ebene hinzuwirken.

„Raumordnung ist ein wichtiger Teil gesellschaftlicher Vorsorge. Ein klimaneutrales, energieoptimiertes Österreich ist ohne eine Änderung nicht nur von Planungsmaximen, sondern auch von Zuständigkeiten in der Verwaltung schwer vorstellbar. Das neue ÖREK geht erste Schritte in diese Richtung, mehr wäre noch besser gewesen.”

Verena Winiwarter, Umwelthistorikerin, BOKU Wien

Auch eine stärkere Abstimmung der rechtlichen Begriffe, Definitionen und Regelungsmechnismen in den raumordungsrechtlichen Gesetzen auf Landesebene könnte zu einer gesamtheitlichen Stärkung der Raumentwicklung und Raumordnung in Österreich beitragen.

Gut funktionierende und einander unterstützende Government- und Governance-Strukturen und -Prozesse sind von größter Bedeutung. Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel machen sie umso wichtiger. Auch die Grundsätze der Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit, der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls können durch ein gutes Zusammenspiel von Government und Governance gestärkt werden.

Räumliche Nutzungskonkurrenzen nachvollziehbar abwägen und öffentliche Interessen insbesondere zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sicherstellen

Handlungsauftrag 4.2.a:

Die Abwägung unterschiedlicher, einander oft widersprechender räumlicher Nutzungsinteressen benötigt Instrumente, die fachlich fundiert und zugleich praxistauglich sein müssen, damit sie sowohl in formalen Verfahren als auch informellen Aushandlungsprozessen angewendet werden können. Verstärktes Augenmerk bei Nutzungskonflikten gilt dabei den Aspekten des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. 

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Methoden für eine praxistaugliche Vorgehensweise zur Durchführung von Interessensabwägungen, z.B. zur Abwägung von öffentlichen Interessen versus Einzelinteressen bei konkreten Vorhaben und Einzeländerungen von Plänen und Programmen entwickeln.
  • Untersuchungsumfang der SUP-Pflicht sowie Prüfumfang von Raumplänen bundesweit vereinheitlichen.
  • Zielkataloge der Raumordnungsgesetze in Bezug auf Klimaschutzziele, Klimawandelanpassungsziele sowie Biodiversitätsziele prüfen und Handlungsbedarfe zur Priorisierung gegenüber anderen bzw. bestehenden Zielen identifizieren – in Verbindung mit einer neuen ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Freiraumentwicklung, Ressourcenschutz und Klimawandel“.
  • ÖROK-Empfehlung zum Umgang mit Nutzungskonflikten und Interessensabwägungen im Sinne des Gemeinwohls ausarbeiten.

Raumtypen

alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Bund, ÖROK, Länder, Städte, Gemeinden, Fachplaner:innen


Instrumente

strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme, ökologische Risikoanalysen, qualitative Methoden zur Interessensabwägung bei Einzelvorhaben, ÖROK-Empfehlung

Das Gemeinwohlinteresse und den Grundsatz der Gerechtigkeit für die Raumentwicklung und Raumordnung präzisieren

Handlungsauftrag 4.2.b:

Die drei Grundsätze des ÖREK 2030 orientieren sich an aktuellen Diskursen auf europäischer Ebene. Während die Frage der nachhaltigen Raumentwicklung bereits intensiv aufgearbeitet wurde, benötigen Fragen der Gemeinwohlorientierung und der Gerechtigkeit in der Raumentwicklung einen vertieften Diskurs, damit diese Themen in der Umsetzung auf Ebene des Bundes, der Bundesländer, der Regionen, Städte und Gemeinden ihren Niederschlag finden.

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Konferenzen/Workshops zum Thema „Gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung organisieren.
  • Ausarbeitung einer Studie zum Thema „Präzisierung der Grundsätze gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung“ prüfen.

Raumtypen

alle Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen, ÖROK, (stadt-)regionale Handlungsebene


Instrumente

Fachdiskurse, Studie

Steuern, Förderungen und Finanzausgleich für die nachhaltige, gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung und Raumordnung besser nutzen

Handlungsauftrag 4.2.c:

Bestehende finanzrechtliche Bestimmungen und Förderinstrumente stehen Raumordnungszielen wie z.B. dem sparsamen Bodenverbrauch oft entgegen. In einem gemeinsamen Arbeitsprozess sollen die kontraproduktiven Anreize der einzelnen Bestimmungen aufgezeigt und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. 

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Die Ausarbeitung einer Studie oder die Einrichtung einer ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Steuerung der Raumentwicklung durch regionalwirtschaftliche Förderinstrumente“ prüfen.

Raumtypen

alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen


Instrumente

Finanzausgleich, Steuerrecht, Bedarfszuweisungen, Gemeindefinanzierungsgesetze, Pendlerpauschale, Wohnbauförderung

Aspekte der Raumentwicklung und Raumordnung in materienrechtlichen Bundesgesetzen stärken

Handlungsauftrag 4.2.d:

Die räumlichen Aspekte und Folgewirkungen finden in materienrechtlichen Bundesgesetzen oft zu wenig Beachtung. Im Rahmen einer Studie sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden, wie einzelne materienrechtliche Bundesgesetze anzupassen sind.

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Studie/Fachexpertise zur Klärung einer besseren Verankerung der Raumentwicklung und Raumordnung in materienrechtlichen Bundesgesetzen ausarbeiten.

Raumtypen

alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Raumordnungsrechtsexper:innen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer


Instrumente

Raumordnungsgesetze, Standortentwicklungsgesetz, UVP-Gesetz, Bundesinfrastrukturplanung, andere Materiengesetze

Die Landesraumordnungsgesetze weiterentwickeln und harmonisieren, dabei die fortschrittlichsten Bestimmungen als Orientierung verwenden

Handlungsauftrag 4.2.e:

Die Raumordnungsgesetze der Bundesländer werden regelmäßig überarbeitet. Das bietet die Chance, Inhalte und Begriffe österreichweit schrittweise zu harmonisieren, die jeweils fortschrittlichsten Bestimmungen (im Sinne ihres Zielbeitrags) zum Vorbild zu nehmen und darüber hinaus neue Standards zu setzen.   

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Die Einrichtung einer ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Raumordnungsrecht“ mit Fokus auf die Schlüsselthemen des ÖREK 2030 prüfen.

Raumtypen

alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Raumordnungsrechtsexpert:innen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen, Städtebund, Gemeindebund, Landwirtschaftskammer


Instrumente

Raumordnungsgesetze