Räumliche Nutzungskonkurrenzen nachvollziehbar abwägen und öffentliche Interessen insbesondere zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung sicherstellen
Handlungsauftrag 4.2.a:
Die Abwägung unterschiedlicher, einander oft widersprechender räumlicher Nutzungsinteressen benötigt Instrumente, die fachlich fundiert und zugleich praxistauglich sein müssen, damit sie sowohl in formalen Verfahren als auch informellen Aushandlungsprozessen angewendet werden können. Verstärktes Augenmerk bei Nutzungskonflikten gilt dabei den Aspekten des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Methoden für eine praxistaugliche Vorgehensweise zur Durchführung von Interessensabwägungen, z.B. zur Abwägung von öffentlichen Interessen versus Einzelinteressen bei konkreten Vorhaben und Einzeländerungen von Plänen und Programmen entwickeln.
- Untersuchungsumfang der SUP-Pflicht sowie Prüfumfang von Raumplänen bundesweit vereinheitlichen.
- Zielkataloge der Raumordnungsgesetze in Bezug auf Klimaschutzziele, Klimawandelanpassungsziele sowie Biodiversitätsziele prüfen und Handlungsbedarfe zur Priorisierung gegenüber anderen bzw. bestehenden Zielen identifizieren – in Verbindung mit einer neuen ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Freiraumentwicklung, Ressourcenschutz und Klimawandel“.
- ÖROK-Empfehlung zum Umgang mit Nutzungskonflikten und Interessensabwägungen im Sinne des Gemeinwohls ausarbeiten.
Raumtypen
alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, ÖROK, Länder, Städte, Gemeinden, Fachplaner:innen
Instrumente
strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme, ökologische Risikoanalysen, qualitative Methoden zur Interessensabwägung bei Einzelvorhaben, ÖROK-Empfehlung
Das Gemeinwohlinteresse und den Grundsatz der Gerechtigkeit für die Raumentwicklung und Raumordnung präzisieren
Handlungsauftrag 4.2.b:
Die drei Grundsätze des ÖREK 2030 orientieren sich an aktuellen Diskursen auf europäischer Ebene. Während die Frage der nachhaltigen Raumentwicklung bereits intensiv aufgearbeitet wurde, benötigen Fragen der Gemeinwohlorientierung und der Gerechtigkeit in der Raumentwicklung einen vertieften Diskurs, damit diese Themen in der Umsetzung auf Ebene des Bundes, der Bundesländer, der Regionen, Städte und Gemeinden ihren Niederschlag finden.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Konferenzen/Workshops zum Thema „Gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung organisieren.
- Ausarbeitung einer Studie zum Thema „Präzisierung der Grundsätze gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung“ prüfen.
Raumtypen
alle Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen, ÖROK, (stadt-)regionale Handlungsebene
Instrumente
Fachdiskurse, Studie
Steuern, Förderungen und Finanzausgleich für die nachhaltige, gemeinwohlorientierte und gerechte Raumentwicklung und Raumordnung besser nutzen
Handlungsauftrag 4.2.c:
Bestehende finanzrechtliche Bestimmungen und Förderinstrumente stehen Raumordnungszielen wie z.B. dem sparsamen Bodenverbrauch oft entgegen. In einem gemeinsamen Arbeitsprozess sollen die kontraproduktiven Anreize der einzelnen Bestimmungen aufgezeigt und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Die Ausarbeitung einer Studie oder die Einrichtung einer ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Steuerung der Raumentwicklung durch regionalwirtschaftliche Förderinstrumente“ prüfen.
Raumtypen
alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen
Instrumente
Finanzausgleich, Steuerrecht, Bedarfszuweisungen, Gemeindefinanzierungsgesetze, Pendlerpauschale, Wohnbauförderung
Aspekte der Raumentwicklung und Raumordnung in materienrechtlichen Bundesgesetzen stärken
Handlungsauftrag 4.2.d:
Die räumlichen Aspekte und Folgewirkungen finden in materienrechtlichen Bundesgesetzen oft zu wenig Beachtung. Im Rahmen einer Studie sollen konkrete Vorschläge erarbeitet werden, wie einzelne materienrechtliche Bundesgesetze anzupassen sind.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Studie/Fachexpertise zur Klärung einer besseren Verankerung der Raumentwicklung und Raumordnung in materienrechtlichen Bundesgesetzen ausarbeiten.
Raumtypen
alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Raumordnungsrechtsexper:innen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer
Instrumente
Raumordnungsgesetze, Standortentwicklungsgesetz, UVP-Gesetz, Bundesinfrastrukturplanung, andere Materiengesetze
Die Landesraumordnungsgesetze weiterentwickeln und harmonisieren, dabei die fortschrittlichsten Bestimmungen als Orientierung verwenden
Handlungsauftrag 4.2.e:
Die Raumordnungsgesetze der Bundesländer werden regelmäßig überarbeitet. Das bietet die Chance, Inhalte und Begriffe österreichweit schrittweise zu harmonisieren, die jeweils fortschrittlichsten Bestimmungen (im Sinne ihres Zielbeitrags) zum Vorbild zu nehmen und darüber hinaus neue Standards zu setzen.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Die Einrichtung einer ÖREK-Partnerschaft zum Thema „Raumordnungsrecht“ mit Fokus auf die Schlüsselthemen des ÖREK 2030 prüfen.
Raumtypen
alle ÖREK Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Raumordnungsrechtsexpert:innen, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngeneurInnen, Städtebund, Gemeindebund, Landwirtschaftskammer
Instrumente
Raumordnungsgesetze